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Mit dem Begriff Menschenrechte bezeichnet man die Rechte und Grundfreiheiten, die angeboren, unverletzlich und unveräußerlich sind und jedem Menschen auf Grund seines Daseins zustehen. Sie sind unabhängig von der Staatszugehörigkeit, das unterscheidet sie von den Bürgerrechten. Erst nach dem zweiten Weltkrieg entstand die Grundlage für die gegenwärtige Menschenrechtsarbeit; eine umfangreiche internationale Strategie zum Schutz der Menschenrechte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) formuliert am
10.12. des Jahres 1948 eine weit reichende Definition internationaler Menschrechte. Mittlerweile haben die Vereinten Nationen in der Konkretisierung der AEMR neun Vereinbarungen schaffen können über kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte und außerdem über politische und bürgerliche Rechte. Menschenrechtsorganisationen fördern in mehr als Hundert Staaten über eine Vielzahl von Projekten die politischen Bedingungen für die Einhaltung der Grundfreiheiten und der Menschenrechte.

Im Ausland hat die Tätigkeit der Menschenrechtsorganisationen viele Varianten: die Beratung von Regierungen sowie internationaler Organisationen, die Unterstützung der Gewerkschaftsrechte, die Stärkung der Medien, die rechtliche Beratung für soziale Randgruppierungen und schließlich die Aufarbeitung von Verletzungen der Menschenrechte nach der Überwindung diktatorischer Regime. 

 


 
 
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Wissenswertes:

Der lateinischen Sprache nach beschreibt die Bezeichnung familia ("Hausstand"), hergeleitet von lateinischen famulus ("das Haus bewohnend"), anfänglich nicht die Familie von heute (Eheleute mit Kindern), vielmehr jedoch den Besitz eines Mannes von lateinischen pater familias ("Vater der Familie"), den sämtlichen Hausstand.

Der Ausdruck Menschenrechte wird in einem gewissen Sinne als Gegenbezeichnung zu Bürgerrechte ausgelegt. Es bezeichnet hierbei die Grundrechte, auf welche alle Menschen autonom von der Staatsangehörigkeit einen Anspruch haben.  Bereits im antiken Athen 624 vor Christus wurde der unberechtigten Rechtsgebaren Grenzen gezogen. Seit dem sechsten Jahrhundert wurden für die gesamte Mitbürger die Voraussetzungen für gewisses Mitspracherecht auf politischer Ebene geschaffen.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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